Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma TVS Repair & Logistic GmbH

1. Geltungsbereich

Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für alle Beauftragungen der TVS Repair & Logistic GmbH (nachfolgend TVS genannt) mit den nachfolgend beschriebenen Service- und Reparaturleistungen. Der Kunde erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an. Verbraucher i. S. d. AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil und auch nicht anerkannt, auch nicht in Teilen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Alle Angebote von TVS sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit dem Serviceauftrag (Vertragsangebot) erteilt der Kunde TVS einen Auftrag, das übergebene oder übersendete Gerät als Garantiereparatur für den Hersteller zu reparieren. Wenn das nicht möglich ist bzw. vom Hersteller abgelehnt wird, beauftragt der Kunde mit dem Serviceauftrag TVS das Gerät im Auftrag eines Dritten (z.B. Verkäufer, Netzbetreiber, Versicherung) zu reparieren. Wenn auch dies nicht möglich ist, bzw. von dem Dritten abgelehnt wird, beauftragt der Kunde die TVS das Gerät zu reparieren, sofern die Kosten nicht die mit dem Serviceauftrag erfolgte Reparaturkostenfreigabe übersteigen. Nach Absenden des Vertragsangebotes erhält der Kunde per E-Mail eine automatisch generierte Empfangsbestätigung, die den Eingang des Gerätes bestätigt und die der Kunde ausdrucken kann. Die automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots zur Serviceleistung oder Reparatur dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung eingegangen ist. Übersteigen die Kosten die Reparaturkostenfreigabe oder erfolgte keine solche, soll dem Kunden einen Kostenvoranschlag über die Beseitigung des in der Serviceanzeige bezeichneten Fehlers übersendet werden. In diesem Fall kommt ein Reparaturvertrag erst durch die Bestätigung des Kostenvoranschlages durch den Kunden zustande. Der Kostenvorschlag ist vom Kunden schriftlich, per Fax, per E-Mail zu bestätigen, sofern dieser eine Weiterführung des Auftrags und somit eine Reparatur des Gerätes wünscht. Sofern der Kunde bereits in der Serviceanzeige die Reparaturfreigabe erteilt hat, wird kein Kostenvoranschlag erstellt. Die Annahme der Bestellung erfolgt dann per separater E-Mail oder konkludent durch die Ausführung der beauftragten Leistungen.

3. Leistungsumfang

TVS erbringt im Rahmen des geschlossenen Vertrages Service- oder Reparaturleistungen. Die Serviceleistungen werden im Rahmen eines Dienstvertrages erbracht. Geschuldet wird demnach kein Erfolg, sondern lediglich die Durchführung einer Dienstleistung. Aufgrund der Qualitätsrichtlinien der Hersteller ist TVS zur vollständigen Instandsetzung des zur Reparatur eingehenden Gerätes im Sinne der technischen Beschreibung verpflichtet. Bei vom Kunden zu vertretender unsachgemäßer Handhabung (z.B. Sturz- oder Bruchschäden, Spannungsschäden) befindet sich das defekte Gerät bzw. das Zubehör außerhalb von Gewährleistung und Garantie. Stellt TVS fest, dass kein Garantie-/ Gewährleistungsfall vorliegt, das Gerät jedoch reparabel ist, kann ein Kostenvoranschlag erstellt und dem Kunden übersandt werden. Dieses Angebot kann der Kunde innerhalb von 7 Tagen annehmen. Soweit der Kunde das Angebot nicht annimmt oder ein irreparabler Schaden (Totalschaden) vorliegt, erhält der Kunde das Gerät unrepariert übersandt. Sofern der Kunde nicht explizit eine Reparatur auf eigene Kosten wünscht oder eine Reparatur nicht möglich ist, behält sich TVS vor, dem Kunden die Kosten für die Überprüfung des eingesendeten Gerätes in Höhe von bis zu 70€ in Rechnung zu stellen (Überprüfungspauschale). Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Kostenaufwand nachzuweisen. Bei beauftragter Reparatur oder Einsendung eines funktionsfähigen Gerätes fällt keine Überprüfungspauschale an. Die Annahme von Geräten, die an TVS unfrei übersandt werden, kann von TVS verweigert werden, sofern für TVS kein Gewährleistungsfall eines Verbrauchers vorliegt. Im Falle einer Annahme behält sich TVS vor, die Kosten der unfreien Versendung dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von TVS über. Einzusenden sind ausschließlich die defekten Geräte oder Defektteile, insbesondere ohne Originalverpackungen, Handbücher und nicht defekte Zubehörteile, auch wenn diese zum Schutz oder als Accessoire angebracht wurden (z.B. Akkus, Karten, Schutzfolien, Abdeckklappen und sonstige lose Gehäuseteile, Toner). Für dennoch eingesendete nicht defekte Gegenstände ist eine Haftung von TVS bei Verlust und Beschädigung ausgeschlossen. Ebenso übernimmt TVS keine Haftung für Schäden an Geräten oder Zubehör, die durch unnötig oder nicht sicher / nicht den Herstellerempfehlungen entsprechend eingesendete Teile verursacht werden. Im Rahmen der Reparatur kann das Gerät oder das Zubehör auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. TVS ist berechtigt, zur Erbringung der (Reparatur-) Leistungen sowie zur Auslieferung des reparierten Geräts Dritte heranzuziehen. TVS weist darauf hin, dass bereits zur Feststellung, ob ein Garantiefall vorliegt, Eingriffe in das Gerät, insbesondere dessen Öffnung, erforderlich sein können. Ein Rückbau in den Zustand vor Öffnung des Gerätes erfolgt in dem Fall, dass hierbei festgestellt wird, dass kein Garantiefall vorliegt. Ein Rückbau erfolgt bei nachträglicher Feststellung eines irreparablen Totalschadens oder Ablehnung des aktualisierten Kostenvoranschlags nicht.

4. Kostenvoranschlag, Zahlungsbedingungen

Soweit der Kunde den Kostenvoranschlag annimmt, ist die Reparatur nach der bei TVS gültigen Reparaturpreisliste zu vergüten. Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. TVS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist, so kann der Kunde den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Im Falle der Kündigung kann TVS einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Ist eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu erwarten, so wird TVS den Kunden davon vor Ausführung der Arbeiten unterrichten. Die Kostenvoranschlagerstellung erfolgt anhand der Fehlerbeschreibung des Kunden und einer Sichtprüfung des Gerätes. Beim Öffnen des Gerätes können sich irreparable Totalschäden (bspw. Feuchtigkeitseintritt) und weitere Beschädigungen zeigen, die entweder eine Reparatur nicht zulassen oder dazu führen, dass der bereits bestätigte Kostenvoranschlag noch einmal aktualisiert werden muss. Die Vergütung bemisst sich nach dem für die Reparatur und/oder Serviceleistung erforderlichen Zeitaufwand, zuzüglich der notwendigen Auslagen, insbesondere dem Preis für die benötigten Ersatzteile. Maßgeblich für die Berechnung ist die bei Erstellung des Kostenvoranschlags gültige Preisliste. Die unter §3 genannte Überprüfungspauschale bemisst sich nach dem verhältnismäßigen Aufwand, der TVS für die Überprüfung des Gerätes, Ermittlung des Schadens, Kostenschätzung der Reparatur und sonstige Bearbeitung des Sachverhaltes entstanden ist. Der Nachweis geringerer Aufwände und Kosten bleibt dem Kunden vorbehalten. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig, soweit der Kunde der Abnahme der Leistung nicht berechtigt widersprochen hat. Befindet sich ein Auftraggeber in Verzug, wird ein Verzugszins von 5% über dem Basiszinssatz, zuzüglich anfallender Verwaltungsaufwendungen in Rechnung gestellt.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

6. Einlieferungs- und Lieferbedingungen

Die Einlieferung der zu reparierenden Geräte durch den Auftraggeber an uns erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Wir liefern die Ware gemäß den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Produktbeschreibung aufgeführt und werden von uns gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Bei Reparaturverträgen geht die Gefahr im Falle der Rücksendung auf dem Versandwege auf den Auftraggeber über, sobald wir den Artikel an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert haben. Defekte Bauteile werden nicht zurückgesendet, sondern für den Auftraggeber entsorgt, wenn der Auftraggeber nicht spätestens bei der Einlieferung des zu reparierenden Gerätes die Rücksendung der defekten Bauteile verlangt. Sind von uns Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Soweit wir die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, so muss der Kunde uns zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist setzen. Ansonsten ist er nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sollte bei einem Reparaturvertrag die Rücksendung des Geräts an den Auftraggeber wegen Unzustellbarkeit nicht möglich sein, versuchen wir im zumutbaren Rahmen, z.B. durch telefonischen Kontakt oder per E-Mail, eine zustellfähige Adresse des Auftraggebers zu ermitteln. Sollten auch die zumutbaren Anstrengungen nicht zur Ermittlung einer zustellfähigen Adresse des Auftraggebers führen, behalten wir uns vor, dem Auftraggeber die ortsüblichen Kosten für die Aufbewahrung des Geräts in Höhe von € 8,00 pro angefangenen Monat, sowie die neu angefallenen Versandkosten zu berechnen (§304 BGB). Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen über den Gläubigerverzug.

7. Widerrufsrecht

Bei Fernabsatzverträgen haben Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ein Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei Reparaturleistungen und Kostenvoranschlägen vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses sowie bei Kaufverträgen über zu liefernde Ware vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TVS Repair & Logistic GmbH, Böblingerstr. 74, 71065 Sindelfingen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umfang mit ihnen zurückzuführen ist.

8. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Abwicklung von kostenfreien Garantiereparaturen erfolgt unter Zugrundelegung der Service- und Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Für etwaige Mängel bei Reparaturleistungen leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern. Bei Reparaturleistungen verjähren die vorgenannten Mängelansprüche in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer 9. („Haftungsbeschränkung“). Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware aus Kaufverträgen beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Garantien im Rechtsinne erhält der Auftraggeber von uns nicht.

9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, vor Einlieferung des jeweiligen Gerätes zur Reparatur alle vorhandenen Daten und Programme (Software) zu sichern. Wir sind nicht für den Verlust, die Wiederherstellung oder die Beschädigung von Daten und Programmen sowie damit einhergehende Nutzungsausfälle verantwortlich, die durch unsere Reparaturleistungen entstehen bzw. erforderlich werden. Unsere Haftung nach Ziffer 9. wird hiervon nicht berührt.

10. Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haften für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels mit der Abnahme des Werkes. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Datenschutz

Im Rahmen der Vertragsabwicklung erheben wir Daten des Auftraggebers, wobei wir bei der Verarbeitung insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes beachten. Wir erheben, verarbeiten oder nutzen Daten ohne Einwilligung des Auftraggebers nur, wenn dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder für die Inanspruchnahme sowie die Abrechnung von Telemedien erforderlich ist. Die Daten des Auftraggebers werden ohne dessen Einwilligung nicht für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung oder Werbung genutzt. Der Auftraggeber hat das jederzeitige Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner personenbezogenen Daten.

12. Pfandrecht und unterlassene Abholung

Uns steht wegen den auftragsgemäß erbrachten Reparaturleistungen ein Pfandrecht an Geräten zu, die im Rahmen des Auftrags in unseren Besitz gelangt sind. Nimmt der Auftraggeber das Gerät nach Ausführung des Auftrages nicht ab oder kann dieses ihm nicht zugestellt werden, so werden wir den Auftraggeber schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats bei uns abzuholen oder nach Wahl des Auftraggebers nochmals kostenpflichtig an ihn zu übersenden. Holt der Auftraggeber nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so werden wir den Verkauf des Geräts dem Auftraggeber ankündigen und dabei den Geldbetrag bezeichnen, wegen dem der Verkauf stattfinden soll. Nach Ablauf eines Monats ab der Ankündigung sind wir zu einer Verwertung berechtigt. Wir sind auch berechtigt, das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern. Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die gemäß Absatz 1 von uns zu machende Mitteilung dem Auftraggeber an die im Auftrag enthaltene Adresse nicht zugestellt werden kann und der Auftraggeber uns nicht über eine Veränderung seiner Adresse informiert hat. Die maximale Aufbewahrungspflicht für TVS beträgt 12 Monate, auch für Geräte, die aufgrund zu hoher Kosten oder anderem nicht reparabel waren. Diese Geräte werden nach Ablauf der First fachgerecht entsorgt. Die Entsorgung erfolgt kostenfrei. Eine entsprechende Information wird dem Kunden anschließend unter Angabe der angefallenen Kosten, insbesondere die Lagerkosten, Mahngebühren und Verzugszinsen schriftlich mitgeteilt.

13. Schlussbestimmungen

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.