TVS Repair & Logistic GmbH
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TVS Repair & Logistic GmbH für Service- und Reparaturleistungen.

01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für alle Beauftragungen der TVS Repair & Logistic GmbH (nachfolgend TVS genannt) mit den nachfolgend beschriebenen Service- und Reparaturleistungen. Der Kunde erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt nicht für individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen; diese gehen den Regelungen dieser AGB stets vor, unabhängig von der für sie gewählten Form.

02

Vertragsschluss

Alle Angebote von TVS sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit dem Serviceauftrag (Vertragsangebot) erteilt der Kunde TVS einen Auftrag, das übergebene oder übersendete Gerät als Garantiereparatur für den Hersteller zu reparieren. Ist dies nicht möglich bzw. wird es vom Hersteller abgelehnt, beauftragt der Kunde mit dem Serviceauftrag TVS, das Gerät im Auftrag eines Dritten (z. B. Verkäufer, Netzbetreiber, Versicherung) zu reparieren. Ist auch dies nicht möglich bzw. wird es abgelehnt, beauftragt der Kunde TVS, das Gerät zu reparieren, sofern die Kosten die mit dem Serviceauftrag erfolgte Reparaturkostenfreigabe nicht übersteigen.

Nach Absenden des Vertragsangebotes erhält der Kunde per E-Mail eine automatisch generierte Empfangsbestätigung, die den Eingang des Geräts bestätigt und die der Kunde ausdrucken kann. Diese automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots zur Serviceleistung oder Reparatur dar, sondern dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung.

Übersteigen die Kosten die Reparaturkostenfreigabe oder erfolgte keine solche, wird dem Kunden ein Kostenvoranschlag über die Beseitigung des in der Serviceanzeige bezeichneten Fehlers übersandt. In diesem Fall kommt ein Reparaturvertrag erst durch die Bestätigung des Kostenvoranschlags durch den Kunden zustande; der Kostenvoranschlag ist vom Kunden schriftlich per E-Mail zu bestätigen. Hat der Kunde bereits in der Serviceanzeige die Reparaturfreigabe erteilt, wird kein Kostenvoranschlag erstellt; die Annahme der Bestellung erfolgt dann per separater E-Mail oder konkludent durch Ausführung der beauftragten Leistungen.

Die Überprüfung des eingesendeten Geräts (Ziffer 3) sowie eine etwaige anschließende Reparatur beginnen grundsätzlich erst nach Ablauf der dem Kunden als Verbraucher zustehenden Widerrufsfrist (Ziffer 7). Wünscht der Kunde ausdrücklich, dass TVS bereits vor Ablauf dieser Frist mit der Überprüfung und/oder der Reparatur beginnt, kann er dies im Serviceauftrag bzw. bei Bestätigung des Kostenvoranschlags gesondert erklären. Mit dieser gesonderten Erklärung bestätigt der Kunde zugleich, davon Kenntnis zu haben, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der jeweiligen Leistung durch TVS erlischt und er im Fall eines Widerrufs vor vollständiger Erbringung Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung schuldet (§ 356 Abs. 4, § 357 BGB).

03

Leistungsumfang

Die Überprüfung des eingesendeten Geräts erfolgt im Rahmen eines Dienstvertrags. Geschuldet ist insoweit die sorgfältige Durchführung der Prüfung, nicht ein bestimmtes Prüfergebnis.

Wird im Anschluss an die Überprüfung eine Reparatur beauftragt, als Garantiereparatur für den Hersteller, als Reparatur im Auftrag eines Dritten oder als kostenpflichtige Reparatur durch TVS, handelt es sich um einen eigenständigen Werkvertrag. Geschuldet ist insoweit die vollständige Instandsetzung des Geräts im Sinne der technischen Beschreibung. Bei vom Kunden zu vertretender unsachgemäßer Handhabung (z. B. Sturz- oder Bruchschäden, Spannungsschäden) befindet sich das defekte Gerät bzw. das Zubehör außerhalb von Gewährleistung und Garantie.

Stellt TVS fest, dass kein Garantie-/Gewährleistungsfall vorliegt, das Gerät jedoch reparabel ist, wird dem Kunden ein Kostenvoranschlag übersandt. Dieses Angebot kann der Kunde innerhalb von 7 Tagen annehmen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an oder liegt ein irreparabler Schaden (Totalschaden) vor, erhält der Kunde das Gerät unrepariert zurück. In diesem Fall sowie bei Ablehnung des Kostenvoranschlags stellt TVS die Kosten für die Überprüfung des eingesendeten Geräts in Rechnung (Überprüfungspauschale). Diese beträgt netto 40 € für Standardgeräte und netto 60 € für großformatige Geräte, insbesondere Beamer/Projektoren. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren tatsächlichen Aufwand nachzuweisen. Bei beauftragter Reparatur oder Einsendung eines funktionsfähigen Geräts fällt keine Überprüfungspauschale an.

Die Annahme von Geräten, die an TVS unfrei übersandt werden, kann von TVS verweigert werden, sofern kein Gewährleistungsfall eines Verbrauchers vorliegt. Im Fall einer Annahme behält sich TVS vor, die Kosten der unfreien Versendung dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von TVS über.

Einzusenden sind ausschließlich die defekten Geräte oder Defektteile, insbesondere ohne Originalverpackungen, Handbücher und nicht defekte Zubehörteile, auch wenn diese zum Schutz oder als Accessoire angebracht wurden (z. B. Akkus, Karten, Schutzfolien, Abdeckklappen, sonstige lose Gehäuseteile, Toner). Für dennoch eingesendete nicht defekte Gegenstände ist eine Haftung von TVS bei Verlust und Beschädigung ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TVS. Ebenso übernimmt TVS keine Haftung für Schäden an Geräten oder Zubehör, die durch unnötig oder nicht sicher eingesendete Teile verursacht werden, es sei denn, TVS handelte insoweit vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Im Rahmen der Reparatur kann das Gerät oder Zubehör auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. TVS ist berechtigt, zur Erbringung der (Reparatur-)Leistungen sowie zur Auslieferung des reparierten Geräts Dritte heranzuziehen. Bereits zur Feststellung, ob ein Garantiefall vorliegt, können Eingriffe in das Gerät, insbesondere dessen Öffnung, erforderlich sein. Ein Rückbau in den Zustand vor Öffnung erfolgt, wenn dabei festgestellt wird, dass kein Garantiefall vorliegt. Ein Rückbau erfolgt nicht bei nachträglicher Feststellung eines irreparablen Totalschadens oder bei Ablehnung eines aktualisierten Kostenvoranschlags.

04

Kostenvoranschlag, Zahlungsbedingungen

Nimmt der Kunde den Kostenvoranschlag an, ist die Reparatur nach der bei TVS gültigen Reparaturpreisliste zu vergüten. Der Kostenvoranschlag stellt eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar; TVS übernimmt keine Gewähr für seine Richtigkeit. Ist die Reparatur ohne wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags nicht ausführbar, kann der Kunde den Vertrag aus diesem Grund kündigen; TVS kann in diesem Fall den der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung sowie Ersatz nicht inbegriffener Auslagen verlangen. Ist eine wesentliche Überschreitung zu erwarten, unterrichtet TVS den Kunden hierüber vor Ausführung der Arbeiten.

Die Kostenvoranschlagerstellung erfolgt anhand der Fehlerbeschreibung des Kunden und einer Sichtprüfung des Geräts. Beim Öffnen können sich irreparable Totalschäden oder weitere Beschädigungen zeigen, die eine Reparatur ausschließen oder eine Aktualisierung des bestätigten Kostenvoranschlags erforderlich machen.

Die Vergütung bemisst sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand zuzüglich notwendiger Auslagen, insbesondere dem Preis der benötigten Ersatzteile, nach der bei Erstellung des Kostenvoranschlags gültigen Preisliste. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig, soweit der Kunde der Abnahme der Leistung nicht berechtigt widersprochen hat. Befindet sich ein Auftraggeber in Verzug, wird ein Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzüglich anfallender Verwaltungsaufwendungen in Rechnung gestellt.

05

Eigentumsvorbehalt

Soweit TVS im Einzelfall Ersatzgeräte oder sonstige Waren an den Kunden verkauft, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von TVS. Auf reine Service- und Reparaturleistungen ohne gesonderten Warenverkauf findet diese Regelung keine Anwendung.

06

Einlieferungs- und Lieferbedingungen

Die Einlieferung der zu reparierenden Geräte durch den Auftraggeber erfolgt auf dessen Gefahr und Kosten. TVS liefert die Ware gemäß den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen; anfallende Versandkosten werden bei der Produktbeschreibung genannt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Reparaturverträgen geht die Gefahr im Fall der Rücksendung auf dem Versandweg auf den Auftraggeber über, sobald TVS den Artikel an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person ausgeliefert hat.

Defekte Bauteile werden nicht zurückgesendet, sondern für den Auftraggeber entsorgt, wenn dieser nicht spätestens bei Einlieferung die Rücksendung der defekten Bauteile verlangt. Angegebene Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen verlängern sich bei Streik und höherer Gewalt um die Dauer der Verzögerung. Erbringt TVS die Lieferung nicht oder nicht vertragsgemäß, muss der Kunde TVS zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist setzen; andernfalls ist er nicht zum Rücktritt berechtigt.

Ist eine Rücksendung wegen Unzustellbarkeit nicht möglich, unternimmt TVS im zumutbaren Rahmen Anstrengungen, eine zustellfähige Adresse zu ermitteln. Bleiben auch diese Anstrengungen erfolglos, behält sich TVS vor, dem Auftraggeber die ortsüblichen Kosten für die Aufbewahrung des Geräts in Höhe von 8 € pro angefangenen Monat sowie neu angefallene Versandkosten zu berechnen (§ 304 BGB); im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen über den Gläubigerverzug.

07

Widerrufsrecht

Bei Fernabsatzverträgen haben Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ein Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei Reparaturleistungen und Kostenvoranschlägen vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses sowie bei Kaufverträgen über zu liefernde Ware vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TVS Repair & Logistic GmbH, Böblinger Straße 74, 71065 Sindelfingen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt Ihrer Widerrufserklärung bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht. Haben wir die Dienstleistung vollständig erbracht, nachdem Sie dem ausdrücklich zugestimmt und zugleich bestätigt haben, davon Kenntnis zu haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren, erlischt Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten aufgrund einer von Ihnen gewählten, anderen als der günstigsten Standardlieferung), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang Ihrer Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; Entgelte hierfür werden nicht berechnet.

08

Gewährleistung

Der Auftraggeber hat die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Abwicklung von kostenfreien Garantiereparaturen erfolgt ausschließlich nach den Service- und Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Ansprüche wegen etwaiger Mängel an einer Garantiereparatur richten sich ausschließlich gegen den Hersteller nach dessen Bedingungen, nicht gegen TVS.

Für kostenpflichtige Reparaturleistungen, die TVS im eigenen Namen erbringt, leistet TVS Gewähr durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Vergütung herabsetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn TVS die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert.

Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturleistungen verjähren gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren, gegenüber Unternehmern in einem Jahr, jeweils ab Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln; insoweit gilt Ziffer 10 ("Haftungsbeschränkung"). Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für gelieferte Ware aus Kaufverträgen beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber von TVS nicht.

09

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, vor Einlieferung des Geräts zur Reparatur alle vorhandenen Daten und Programme (Software) zu sichern. TVS ist nicht für den Verlust, die Wiederherstellung oder Beschädigung von Daten und Programmen sowie damit einhergehende Nutzungsausfälle verantwortlich, die durch die Reparaturleistungen entstehen bzw. erforderlich werden. Die Haftung nach Ziffer 10 bleibt hiervon unberührt.

10

Haftungsbeschränkung

Die Haftung von TVS für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, also Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie beim Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet TVS für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von TVS.

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber TVS ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TVS. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11

Datenschutz

Im Rahmen der Vertragsabwicklung erhebt und verarbeitet TVS personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), nur soweit dies für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Eine Nutzung zu Zwecken der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung erfolgt ohne Einwilligung des Auftraggebers nicht.

Dem Auftraggeber stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung [Platzhalter: bitte korrekten, zur Unternehmensdomain passenden Link ergänzen].

12

Pfandrecht, unterlassene Abholung und Verwertung

TVS steht wegen der im Rahmen eines Auftrags erbrachten Reparaturleistungen ein Pfandrecht an den in ihren Besitz gelangten Geräten zu (§ 647 BGB).

Nimmt der Auftraggeber das Gerät nach Ausführung des Auftrags nicht ab oder kann es ihm nicht zugestellt werden, fordert TVS ihn schriftlich auf, das Gerät innerhalb eines Monats abzuholen oder es ihm, nach seiner Wahl, kostenpflichtig erneut zu übersenden.

Kommt der Auftraggeber dem nicht nach oder führt auch der zweite Zustellversuch nicht zum Erfolg, droht TVS dem Auftraggeber die Verwertung des Geräts unter Nennung des Forderungsbetrags an. Die Verwertung ist frühestens einen Monat nach Zugang dieser Androhung zulässig. Sie erfolgt im Wege der öffentlichen Versteigerung, es sei denn, ein die Kosten einer Versteigerung übersteigender Erlös ist nicht zu erwarten; in diesem Fall erfolgt die Verwertung durch fachgerechte Entsorgung über ein zertifiziertes, im Einklang mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) arbeitendes Entsorgungsunternehmen. Ein nach Befriedigung der Forderung von TVS verbleibender Überschuss wird an den Auftraggeber ausgekehrt.

Für Geräte, die nicht Gegenstand des in Ziffer 14 beschriebenen Verfahrens sind, beträgt die maximale Aufbewahrungspflicht von TVS zwölf Monate ab Abschluss des jeweiligen Auftrags; danach werden sie im Wege des vorstehend beschriebenen Verfahrens verwertet bzw. entsorgt.

13

Schlussbestimmungen

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, bleibt es unbeschadet dieser Rechtswahl bei der Anwendung der zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts, soweit diese ihm ein günstigeres Schutzniveau gewähren.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von TVS zuständige Gericht.

14

Vorgehen bei abgelehntem Kostenvoranschlag

Lehnt der Kunde einen von TVS erstellten Kostenvoranschlag ab oder kommt mangels Reaktion des Kunden kein Reparaturvertrag zustande, stellt TVS die Überprüfungspauschale gemäß Ziffer 3 sowie die Versandkosten in Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen, mahnt TVS den Kunden unter Fristsetzung und droht zugleich die Verwertung des Geräts nach Maßgabe von Ziffer 12 an. Die Verwertung, Versteigerung bzw. bei Wertlosigkeit fachgerechte Entsorgung ist frühestens einen Monat nach Zugang dieser Mahnung zulässig.

Der Zahlungsanspruch aus der Rechnung bleibt von einer Entsorgung unberührt und wird auch danach weiterverfolgt.

Kulanzregelung: Ist es dem Kunden aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, die Rechnung fristgerecht zu begleichen, bittet TVS um rechtzeitige Kontaktaufnahme, um eine individuelle Lösung zu finden und die Frist gegebenenfalls angemessen zu verlängern.